Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gesellschaft für
Netzwerk und Kommunikation mbH, Lothringer Weg 21, 33102 Paderborn, nachfolgend GNK
genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluß
- In den Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der
Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält
sich der Verkäufer 14 Kalendertage gebunden.
- Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer
nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als
erteilt.
- Bestellt der Käufer bei dem Verkäufer schriftliche Ware, so kommt der Kaufvertrag mit
dem Eingang der Bestellung beim Verkäufer zustande. Der Käufer erteilt damit bereits
sein Einverständnis mit der Versendung der Ware per Nachnahme.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Der Käufer prüft den Lieferumfang bei Übergabe und erkennt ihn an wie besichtigt.
- Erwirbt der Käufer Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassungen oder Verbote die
Inbetriebnahme eingeschränkt oder verboten ist, so verpflichtet er sich, diese
Einschränkungen oder Verbote einzuhalten. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Haftung
frei.
- Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die
einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart.
- Die Inanspruchnahme unseres ServiceCenters für Tarifupdates kommt durch Einzahlung der
Updategebühr für den entsprechenden Zeitraum zustande. Der Käufer erkennt hierdurch
unsere AGB an.
§3 Preise, Preisänderungen
- Die Preise schließen sofern nicht anders angegeben die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Die entstehenden Kosten für Verpackung und Fracht trägt der Käufer. Der Verkäufer
ist berechtigt Waren per Nachnahme zu versenden.
§4 Lieferzeiten
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
- Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen bedürfen
diese der schriftlichen Ankündigung gegenüber dem Käufer.
- Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner
vorherigen Zustimmung bedarf.
§5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des
Verkäufers verlassen hat . Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§6 Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird
er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig.
- Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand auf
unseren Wunsch vom Kunden auf seine Kosten an uns zur Nachbesserung eingesandt wird.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
- Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden unverzüglich gemäß Ziffer 2 dem Verkäufer zu übersenden.
- Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann
der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für ungeprüfte
Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
§7 Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt
nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen
das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
- Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen
Einsparungen, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Die GNK haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Ausfall von
Netzeinrichtungen, aus Defiziten der Leitungskapazität und qualität von
Netzeinrichtungen der Deutschen Telekom AG bzw. eines anderen Anbieters ergeben. Die
Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des
Kunden entstanden sind. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
bestränkt.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den
Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den
gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht
verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der
Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die
Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gemäß § 13
Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§9 Zahlung
- Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder ein von
diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
- Rechnungen des Verkäufers sind, wenn nicht anders angegeben, fällig am Ersten des auf
die Rechnungsstellung folgenden Monates. Ab Fälligkeit sind Rechnungsbeträge mit 10%
jährlich zu verzinsen. Für Mahnungen darf der Verkäufer Mahnspesen in Höhe von 8,00 DM
/ Mahnung berechnen.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten
des Käufers und sind sofort fällig.
- Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über
die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt.
§10 Sonstige Vereinbarungen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
- Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender Vorschriften auf eine Geschätsbedingung
nicht berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil, es sei denn, daß die gesetzliche
Verbotsnorm den Schutz des jeweils anderen Teils bezweckt.
- Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden
gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der
gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung.
- Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Paderborn, Gerichtsstand ist 33602
Bielefeld.
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