Impressum

Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit uns sind unsere AGB, die Sie nachfolgend einsehen können.
Die auf diesen Webseiten dargestellten Fremdprodukte / Namen sind eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Hersteller, u.a.:
Abrechnung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

 

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gesellschaft für Netzwerk und Kommunikation mbH, Lothringer Weg 21, 33102 Paderborn, nachfolgend GNK genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§2 Vertragsschluß

  1. In den Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Bestellt der Käufer bei dem Verkäufer schriftliche Ware, so kommt der Kaufvertrag mit dem Eingang der Bestellung beim Verkäufer zustande. Der Käufer erteilt damit bereits sein Einverständnis mit der Versendung der Ware per Nachnahme.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  5. Der Käufer prüft den Lieferumfang bei Übergabe und erkennt ihn an wie besichtigt.
  6. Erwirbt der Käufer Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassungen oder Verbote die Inbetriebnahme eingeschränkt oder verboten ist, so verpflichtet er sich, diese Einschränkungen oder Verbote einzuhalten. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Haftung frei.
  7. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
  8. Die Inanspruchnahme unseres ServiceCenters für Tarifupdates kommt durch Einzahlung der Updategebühr für den entsprechenden Zeitraum zustande. Der Käufer erkennt hierdurch unsere AGB an.

 

§3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen sofern nicht anders angegeben die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Die entstehenden Kosten für Verpackung und Fracht trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt Waren per Nachnahme zu versenden.

 

§4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen bedürfen diese der schriftlichen Ankündigung gegenüber dem Käufer.
  3. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

 

§5 Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat . Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

§6 Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  1. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand auf unseren Wunsch vom Kunden auf seine Kosten an uns zur Nachbesserung eingesandt wird.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
  3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden unverzüglich gemäß Ziffer 2 dem Verkäufer zu übersenden.
  4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  5. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für ungeprüfte Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

 

§7 Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

  1. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  2. Die GNK haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Ausfall von Netzeinrichtungen, aus Defiziten der Leitungskapazität und – qualität von Netzeinrichtungen der Deutschen Telekom AG bzw. eines anderen Anbieters ergeben. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestränkt.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

 

§9 Zahlung

  1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
  2. Rechnungen des Verkäufers sind, wenn nicht anders angegeben, fällig am Ersten des auf die Rechnungsstellung folgenden Monates. Ab Fälligkeit sind Rechnungsbeträge mit 10% jährlich zu verzinsen. Für Mahnungen darf der Verkäufer Mahnspesen in Höhe von 8,00 DM / Mahnung berechnen.
  3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt.

 

§10 Sonstige Vereinbarungen

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender Vorschriften auf eine Geschätsbedingung nicht berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil, es sei denn, daß die gesetzliche Verbotsnorm den Schutz des jeweils anderen Teils bezweckt.
  4. Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung.
  5. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Paderborn, Gerichtsstand ist 33602 Bielefeld.